Bewerben können sich Autorinnen und Autoren mit einem Prosamanuskript in deutscher Sprache, das sich an Leserinnen und Leser von 10-15 Jahren richtet. Der Roman/die Erzählung muss bisher unveröffentlicht sein und darf noch nicht unter Vertrag stehen.
Eingereicht werden können Prosatexte, die sich erzählend, unterhaltend, poetisch und phantasievoll an der Wirklichkeit der Kinder oder Jugendlichen orientieren. Bilderbuchtexte, Gedichte und ähnliche Kurztexte können nicht berücksichtigt werden.
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Das Manuskript muss einen Mindestumfang von 80 DIN-A4-Normseiten (60 Anschläge x 30 Zeilen) haben und darf den Höchstumfang von 200 Seiten nicht überschreiten. Berücksichtigt werden ausschließlich ausgedruckte Seiten; Einreichungen in Form von Disketten, CDs oder als Datei per Mail sind für den Preis nicht zugelassen.
Wichtiger Hinweis: Um die Neutralität der Bewertung sicherzustellen, darf das Manuskript nicht mit Namen und Adresse des Autors gekennzeichnet sein, sondern nur durch ein Stichwort. Name und Absenderangabe sind in einem verschlossenen Umschlag beizufügen, der außen mit dem gleichen Stichwort versehen ist.
Einsendeschluss ist der 1. Juli 2008 (Datum des Poststempels)
Einsendungen können ab sofort an folgende Adresse geschickt werden:
Peter-Härtling-Preis für Kinder- und Jugendliteratur
der Stadt Weinheim
z. Hd. Frau Bettina von Hornhardt
Altdorferstr. 26
72654 Neckartenzlingen
Manuskripte, die den Teilnahmebedingungen nicht entsprechen, können für den Preis nicht berücksichtigt werden. Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt in jedem Fall, voraussichtlich im Oktober/November. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab, über den Preisverlauf können keine Auskünfte erteilt werden.
Die Jury entscheidet im Herbst 2008 über den Preisträger. Die Preisvergabe erfolgt im Mai 2009.
Die Jury behält sich vor, den Preis gegebenenfalls zu teilen oder nicht zu vergeben, wenn keines der einge- reichten Manuskripte als preiswürdig anerkannt wird.
Die Entscheidung der Jury ist auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar; Korrespondenz über den Wettbewerb kann nicht geführt werden. Wir bitten um Verständnis, dass eingereichte Manuskripte aus Kostengründen nicht zurück geschickt werden. Der Autor, die Autorin können jedoch, wie im Verlagswesen üblich, eine Manuskript-Kopie für sich behalten. Der Verlag steht dafür ein, dass die nicht ausgezeichneten Manuskripte nicht in falsche Hände kommen
Der preisgekrönte Text erscheint als Buch im Verlagsprogramm von Beltz & Gelberg. Mit der Einreichung gewährt der Autor dem Verlag das Recht, das Manuskript zu den üblichen Vertragsbedingungen zu veröffentlichen.
Mit dem Einreichen des Textes erkennt der Autor, die Autorin die hier genannten Bedingungen an.