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 Meisterfeder
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Re:Tatsachenroman, lügen? - 2008/03/06 16:10
Also, rein rechtlich sehe ich die Angelegenheit so: Alles, was in einem TATSACHENBERICHT angeführt ist, bedarf grundsätzlich keiner Genehmigung der handelnden Personen. Allerdings müssen die geschilderten TATSACHEN hieb- und stichfest der REALITÄT entsprechen.
Bei einem Tatsachen-ROMAN liegt die Sache anders. Denn wenn reales Geschehen mit fiktiven "Bewertungen" von Personen, die sich bei der Lektüre wiedererkennen können, verbunden wird und die betreffende Person sich ihres Persönlichkeitsrechtes beraubt sieht, kann es durchaus zu einer Auseinandersetzung - auch vor Gericht - kommen.
Um dem vorzubeugen, müsste die Person das Typoskript vorher zu lesen bekommen und ein schriftliches Einverständnis unterschreiben.
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