Mea
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 Gerneschreiber
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Re:Rechte der Schriftsteller - wer weiß Rat? - 2007/06/05 10:58
Da ich im Netz keine schlüssigen Antworten fand, habe tatsächlich heute einen Medienanwalt konsultiert:
Hier ist Antwort:
"...vorab muss man sagen, das es keine hundertprozentige Absicherung geben kann. Fühlt sich jemand durch eine Publikation in seinen persönlichen Rechten bedrängt, kann dieser jederzeit Klage einreichen. In wie weit solch eine Klage haltbar ist, muss letztendlich das zuständige Gericht bewerten.
Es ist nun einmal so, dass gerade Autobiographien sich auf tatsächlich vorhandene Personen beziehen, welche zum Verfasser in einer gewissen Interaktion standen. Fühlen sich diese in ihren Rechten bedrängt, gibt ihnen der Gesetzgeber den Rechtsweg zur Feststellung, ob hier tatsächlich ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht stattfand oder ob dies auf historischen und offiziell belegbaren Fakten beruht, welche jedem Leser durch eigene Recherchen ebenfalls zugänglich wären.
Ein autobiographischer Roman ändert an dieser Aussage nichts, auch wenn die Namen der Protagonisten geändert sind, denn diese sind durch die autobiographische Form im Zusammenhang mit dem Urheber nachvollziehbar. Ein sogenannter "Disclaimer" ändert an dieser Tatsache nichts, da diese nicht rechtsverbindlich sind.
Als rechtlich relativ sichere Lösung bietet sich jedoch in einem solchen Fall die Option der dokumentarischen Erzählung. Hierbei wird vorab die Erklärung eingebracht, dass die folgende Erzählung auf tatsächlichen historischen Ereignissen beruht, die Personen der Handlung jedoch frei erfunden wurden, mit Ausnahme von historischen Persönlichkeiten der Zeitgeschichte.
Diese Form der dokumentarischen Erzählung wird zumeist bei brisanten Themen oder in Zusammenhang mit politischen Themen verwendet, befreit den Verfasser jedoch in so weit von einer ethischen Haftung, da der Handlungsstrang als Erzählung angelegt ist und mit spekulativen Elementen arbeitet. Dies würde hier in Ihrem Fall zutreffen, wenn Sie selbst sagen würden "aus ganz persönlicher Sichtweise".
Ich hoffe ich konnte Ihnen damit etwas weiterhelfen. Um alle möglichen rechtlichen Fragen einzuklammern müssten Sie jedoch einen Fachanwalt für Medienrecht hinzuziehen. Dies ist aber in den meisten Fällen unbegründet."
Mir hat es weiter geholfen - unbedingt. Und wer weiß? Vielleicht kann es auch irgendwann einem anderen Autor weiter helfen.
Mea
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